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Hübsche Nachbarschaft

Wertgutachten vom Experten

Erhalten Sie fundierte Gutachten und Bewertungen – vom kompakten Überblick bis zum detaillierten Verkehrswertgutachten. Präzise, gesetzeskonform und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.

Alle Leistungen im Überblick

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

Sie haben einen Erbschaftsteuerbescheid erhalten und sind mit dem darin angesetzten Wert nicht einverstanden? Möchten Sie gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert Ihrer Immobilie nachweisen?

In diesem Fall kann ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten als Nachweis gemäß § 198 BewG dienen. Durch die Vorlage eines unabhängigen, sachverständig erstellten Gutachtens kann der vom Finanzamt angesetzte Wert überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstellen wir für Sie ein fachlich fundiertes und nachvollziehbares Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, das den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht und zur Begründung eines niedrigeren gemeinen Werts eingereicht werden kann. Ziel ist eine objektive, rechtssichere und sachgerechte Bewertung als belastbare Grundlage im erbschaftsteuerlichen Verfahren.

Verkehrswertgutachten bei Schenkung

Sie planen die Übertragung einer Immobilie im Wege der Schenkung und möchten sicherstellen, dass die steuerliche Bewertung auf einer realistischen Grundlage erfolgt? Möchten Sie vermeiden, dass die Schenkungsteuer auf Basis eines pauschal ermittelten und gegebenenfalls zu hohen Werts festgesetzt wird?

In diesem Fall kann ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten dazu dienen, den tatsächlichen gemeinen Wert der Immobilie nachzuweisen. Auf Grundlage von § 198 BewG besteht die Möglichkeit, einen niedrigeren Wert gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, sofern dieser sachverständig und nachvollziehbar belegt wird.

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstellen wir für Sie ein fundiertes und rechtssicheres Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB. Dieses erfüllt die Anforderungen der Finanzverwaltung und kann im Rahmen der Schenkung zur Begründung eines marktgerechten, gegebenenfalls niedrigeren gemeinen Werts vorgelegt werden.

Ziel ist eine objektive, nachvollziehbare und belastbare Bewertung, die Ihnen eine verlässliche Grundlage für die steuerliche Planung und die strukturierte Umsetzung der Vermögensübertragung bietet.

Der erprobte Prozess zu Ihrem Gutachten

1. Schritt

Erstberatung

Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche Beratung, die sich auf Ihr individuelles Anliegen konzentriert.

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